Dietmar Schönherr - Strafbefehl gegen ihn wegen Veruntreuung von Spendengeldern der Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe Pronica Mannheim

Strafbefehl des Amtsgerichtes Mannheim vom 6. Februar 1996, AZ 29 Cs 49/95 - Dietmar Schönherr ist der Untreue gegenüber der Stiftung hilfe zur Selbsthilfe Pronica Mannheim schuldig. Er wird verwarnt, mit einer 2jährigen Bewährungsfrist. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von insgesamt DM 13.500 bleibt vorbehalten. Der Strafbefehl ist rechtskräftig seit 11. Februar 1997.

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